Sustainability Impact to my Enterprise (Nachhaltigkeitseffekte für mein Unternehmen)

Wenn Sie ein Kunde von Schneider Electric sind, der sich mit Leidenschaft und engagiert für Nachhaltigkeit einsetzt, dann möchten wir Ihre Bewerbung erhalten. Die im Preis (Award) enthaltene Anerkennung könnte für Ihr Team und Ihr Unternehmen eine echte Wende bedeuten – nominieren Sie Ihr Unternehmen noch heute!

 

 

SCHNEIDER ELECTRIC

SUSTAINABILITY IMPACT AWARDS

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 
DAS SUSTAINABILITY IMPACT AWARD-PROGRAMM VON SCHNEIDER ELECTRIC WIRD VON SCHNEIDER ELECTRIC INDUSTRIES SAS GESPONSERT UND UNTERLIEGT DEN NACHSTEHEND AUFGEFÜHRTEN BEDINGUNGEN.


DURCH DAS EINREICHEN EINER BEWERBUNG ERKENNEN SIE AN UND STIMMEN ZU, DASS:

 

(a) SIE ZUR TEILNAHME AM AWARDS-PROGRAMM BERECHTIGT SIND;

 

(b) SIE DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND DAMIT EINVERSTANDEN SIND, AN DIESE GEBUNDEN ZU SEIN; UND

 

(c) SIE IN ALLEN ANGELEGENHEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM AWARDS-PROGRAMM AN DIE ENTSCHEIDUNGEN VON SCHNEIDER ELECTRIC GEBUNDEN SIND.

 

WENN SIE NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE NICHT AM AWARDS-PROGRAMM TEILNEHMEN.

 

BITTE DRUCKEN SIE EIN EXEMPLAR DIESER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AUS UND BEWAHREN SIE ES ZUR SPÄTEREN BEZUGNAHME AUF.

 


1. Schneider Electric

 

Das Ziel von Schneider Electric besteht darin, alle zu befähigen, das Beste aus unseren Ressourcen herauszuholen und dabei Fortschritte und Nachhaltigkeit für alle zu verbinden. Wir nennen das „Life Is On“. Unsere Mission ist es, Ihr digitaler Partner für Nachhaltigkeit und Effizienz zu sein. Wir fördern die digitale Transformation durch die Integration weltweit führender Prozess- und Energietechnologien, durch Endpunktvernetzung von Produkten mit der Cloud, durch Steuerelemente, Software und Services über den gesamten Lebenszyklus hinweg. So ermöglichen wir eine integrierte Unternehmensverwaltung für Wohnhäuser, Gewerbegebäude, Rechenzentren, Infrastruktur und Industrien. Wir sind das lokalste aller globalen Unternehmen. Wir setzen uns für offene Normen und partnerschaftliche Ökosysteme ein, die sich mit unserer richtungsweisenden Aufgabe und unseren Zielen Inklusion und Empowerment identifizieren.

 

 

2. Das Awards-Programm

 

2.1 Ziel: Das Awards-Programm ist ein Werbe-/Anreizprogramm, das berechtigten Teilnehmern angeboten wird (wie in Abschnitt 3 weiter unten beschrieben). Ziel ist es, die Entwicklung innovativer Lösungen zu unterstützen, um zukünftige Herausforderungen im Bereich der intelligenten Energieversorgung zu meistern. Im Rahmen des Awards-Programms versucht Schneider Electric, Ideen, Lösungen bzw. Technologien zu ermitteln und zu fördern, die zur Förderung intelligenter Energie beitragen, einschließlich in den Bereichen Energieeffizienz und Umweltleistung.

 

2.2 Zeitplan:

 

2.21. Der Zeitplan für das Awards-Programm wird entsprechend der in Abschnitt 2.2.4 (Zeitplan für Kunden und Vertriebspartner) und Abschnitt 2.2.5 (Zeitachse für Lieferanten) unten beschriebenen Teilnehmerkategorie festgelegt. Er beginnt mit der Eröffnung des Registrierungsprozesses und endet mit der Verleihung der Global Awards.

 

2.2.2. Die Daten können nach alleinigem Ermessen von Schneider Electric geändert werden. Die Teilnehmer werden über jede Änderung durch eine auf der Website veröffentlichte Mitteilung oder eine E-Mail unter Verwendung der im Konto registrierten Kontaktdaten informiert.

 

2.2.3. Alle Gewinner werden unter Verwendung der Kontaktdaten in ihrer Bewerbung oder ihrer im Konto registrierten Kontaktdaten informiert.

 

2.2.4. Timeline for Customers and Channel Partners:

 

Tabelle

Phasen

Anfangsdatum

Enddatum

 Einsendung

Online-Registrierung und -Bewerbung

 24 Juli 2023

 8 Dezember 2023

 

Auswahlverfahren

 

 Phase 1*

 9 Dezember 2023

 9 Feb 2024

 Phase 2**

 10 Feb 2024

 1 März 2024

 

Gewinner benachrichtigt

 

 Phase 1*

 10 Feb 2024

 1 März 2024

 Phase 2**

 2 März 2024

 29 März 2024

Global Preisverleihung

Die globalen Gewinner werden zur Preisverleihung eingeladen

 Die Einladungen werden im Laufe des Monats März 2024 an die globalen Gewinner gesendet.

 during März 2024

 

 

Die Verleihung der Global Awards findet im April 2024 statt (das Datum wird in der Einladung bekannt gegeben)

 in the invitation) 

 

 

2.2.4.1. *Phase 1: Nationale/regionale Auswahl – Phase I umfasst einen Zeitraum zur Prüfung, Bewertung und Auswahl, um zu entscheiden, welche Bewerbungen es in die Phase 2 schaffen. In Phase 1 wählt eine Jury von Schneider Electric die nationalen/regionalen Gewinner aus. Alle nationalen/regionalen Gewinner kommen automatisch in die nächste Runde, genannt Phase 2, es sei denn, sie ziehen ihre Bewerbung zurück oder werden aus dem Awards-Programm ausgeschlossen. Alle Gewinner werden unter Verwendung der Kontaktdaten in ihrer Bewerbung oder ihrer im Konto registrierten Kontaktdaten per E-Mail über ihren Auswahlstatus informiert.

 

2.2.4.2. **Phase 2: Auswahl für das globale Finale und Awards - Phase 2 umfasst eine Phase der Überprüfung, Bewertung und Auswahl, um zu entscheiden, wer die globalen Gewinner sein werden. In Phase 2 wählt eine neue Jury von Schneider Electric die globalen Gewinner aus den nationalen/regionalen Gewinnern aus.  


2.2.5. Zeitachse für Lieferanten:

 

 

 Tabelle

Phasen

Anfangsdatum

Enddatum

Einsendung

 Online Registration and Application

 24 July 2023

 8 Dezember 2023

 

Gewinner benachrichtigt

 

 Global Winners

 2 March 2024

 29 March 2024

Global Preisverleihung

Die globalen Gewinner werden zur Preisverleihung eingeladen

 Die Einladungen werden im Laufe des Monats März 2024 an die globalen Gewinner gesendet

 

 

 Die Verleihung der Global Awards findet im April 2024 statt (das Datum wird in der Einladung bekannt gegeben)

 

 

 

2.3. Administrator: Das Awards-Programm wird im Auftrag von Schneider Electric von einem Drittanbieter-Administrator verwaltet (siehe Abschnitt 19.1 unten) und wird auf der Website gehostet.

 

 

3. Berechtigung

 

3.1 Für die Teilnahme am Awards-Programm fällt keine Teilnahmegebühr an. Die Teilnahme ist freiwillig.
 

3.2 Das Awards-Programm steht Teilnehmern aus allen Teilen der Welt offen, die die folgenden Förderkriterien erfüllen:

 

3.2.1. Sie sind ein berechtigter Kunde, Vertriebspartner oder Lieferant (gemäß der Definition in Abschnitt 19.1 unten).

 

3.2.2. Sie nehmen nur im Rahmen Ihres normalen Geschäftsablaufs und für Ihr Unternehmen am Awards-Programm teil. Verbraucher sind nicht zur Teilnahme berechtigt.

 

3.2.3. Sie akzeptieren diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

3.2.4 Darüber hinaus gilt Folgendes:


3.2.4.1. Wenn Sie ein Vertriebspartner sind, muss Ihre Bewerbung alle folgenden Bedingungen erfüllen: (a) Schneider Electric-Komponenten müssen mindestens 80 % der Gesamtlösung ausmachen. (b) Die Lösung muss Ihrem Kunden in den letzten 12 Monaten Wachstum und Erfolg beschert haben. (c) Sie müssen auf Anfrage von Schneider Electric geeignete Kundenreferenzen für Ihre Bewerbung zur Verfügung stellen.

 

3.2.4.2. Wenn Sie Lieferant sind, müssen Sie entsprechend Ihrer ausgewählten Bewerbungskategorie über qualifizierende Umsätze verfügen – großer oder mittlerer Lieferant (siehe Abschnitt 4.3.3 und Abschnitt 19.1 unten).

 

3.2.5. Sie müssen alle anderen Kriterien erfüllen und alle Bedingungen auf der Webseite des Awards-Programms annehmen: https://sustainability-impact-awards.se.com

 

3.3 Sofern nichts Gegenteiliges vorliegt, ist Schneider Electric berechtigt anzunehmen, dass jede Person, die im Namen eines Kontoinhabers einen Antrag stellt, ein Mitarbeiter des Kontoinhabers ist und vom Kontoinhabers autorisiert wurde, alle im Folgenden genannten Aktivitäten in seinem Namen auszuführen:

 

3.3.1 die Konto-Anmeldedaten verwenden, um die Bewerbung einzureichen.

 

3.3.2 Zugriff auf die Website und das Recht haben, diese über das Konto zu nutzen.

 

3.3.3 sich anmelden und am Awards-Programm teilnehmen.

 

3.3.4 diese allgemeinen Geschäftsbedingungen annehmen.

 


4. Registrierung und Bewerbung

 

4.1 Sie müssen die in Abschnitt 3 angegebenen Berechtigungskriterien erfüllen und Ihre Bewerbung gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vor dem in Abschnitt 2.2.4 oben angegebenen Enddatum für die Bewerbung einreichen. Verspätete Bewerbungen werden nicht akzeptiert.

 

4.2 Ihre Bewerbung kann in Englisch oder in Ihrer Landessprache abgefasst sein. Sie muss in einem dieser Formate erstellt werden:

 

4.2.1 Infografik: im Format .ppt oder .pdf, Dateigröße max. 50 MB.

4.2.2 Video: mp4-Format, bis zu 2 Minuten, Dateigröße max. 50 MB.

 

4.3 Sie müssen das/die gesamte(n) unter diesen Links online verfügbare(n) Bewerbungsformular(e) in der von Ihnen gewählten Kategorie – Kunde, Vertriebspartner, großer Lieferant, mittlerer Lieferant – registrieren und ausfüllen und einen detaillierten Vorschlag für Ihre Lösung einreichen („Bewerbung“)”):
 

4.3.1. Kunde: 

https://sustainability-impact-awards.se.com/en/challenges/impact-to-my-enterprise-2023

 

4.3.2. Vertriebspartner:

https://sustainability-impact-awards.se.com/en/challenges/impact-to-my-customers-2023

 

4.3.3. Großer Lieferant

https://sustainability-impact-awards.se.com/en/challenges/large-suppliers

 

4.3.4. Mittlerer Lieferant:

https://sustainability-impact-awards.se.com/en/challenges/midsize-suppliers

 

 

4.4. Bewerbungen von Lieferanten müssen sich auf das Thema „Wie Sie die Dekarbonisierung in Ihren eigenen Betriebsabläufen durch das The Zero Carbon Project erreicht haben“ beziehen.

 

4.5. Ihre Bewerbung muss Ihre Originallösung und Ihr Fachwissen enthalten. Sie muss Ihre Ziele und Originalideen für eine Lösung, entweder durch Ihre nachhaltigen Aktivitäten im eigenen täglichen Betrieb oder durch die Auswirkungen, die Sie für Ihre Kunden möglich gemacht haben, klar darlegen.


Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit und lassen Sie uns zusammen daran arbeiten, unseren gemeinsamen Weg zur Netto-Null zu beschleunigen!

4.6. Ihre Bewerbung muss auch angeben, ob eine Patentanmeldung für die Originallösung eingereicht wurde.
 
4.7. Mit dem Absenden der Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass:
 
4.7.1. Sie allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Bewerbung verantwortlich sind.

4.7.2. Ihre Bewerbung von Schneider Electric abgelehnt oder beendet werden kann, wenn wir oder der Administrator berechtigten Grund zu der Annahme haben, dass die Daten in Ihrer Bewerbung unvollständig, unrichtig oder nicht Ihre eigenen originalen Daten sind.
 
4.8. Sie können mehr als eine Bewerbung erstellen, aber jede Bewerbung muss für eine andere Lösung sein.
 

5. Beurteilungs- & Auswahl-/Bewertungskriterien

 

5.1. Alle Bewerbungen werden von einem Gremium mit mindestens 4 Jurymitgliedern geprüft, bewertet und ausgewählt. Die Jury setzt sich aus verschiedenen Mitgliedern des Führungsteams von Schneider Electric zusammen.


5.2. Kein Teil des Überprüfungs-, Bewertungs- und Auswahlprozesses unterliegt einer Zufallsziehung oder einer anderen Form von zufälliger Auswahl. Er konzentriert sich ausschließlich auf die demonstrierten Fähigkeiten der Bewerber, wobei die Jury die folgenden Kriterien berücksichtigt:

 

5.2.1. Für Phase 1 und Phase 2 bei Kunden und Vertriebspartnern:: müssen belegen, dass Sie wie folgt „strategisch vorgehen, digitalisieren und dekarbonisieren“. Sie müssen mit Ihrer Bewerbung eine Begründung als Beleg einreichen (z. B. Ihren CDP-Bericht (Customer Data Platform), einen externen Nachhaltigkeitsbericht und/oder einen zusammenfassenden Bericht von Ihrer Reporting-Software-Plattform):

 

5.2.1.1. Strategisches Vorgehen – erstellen Sie einen Fahrplan zur Dekarbonisierung.

Option für Vertriebspartner, die Sustainability School zu besuchen und abzuschließen.

 

5.2.1.2. Digitalisierung – Messung und Überwachung von Energie und Kohlendioxid.

 

5.2.1.3. Dekarbonisierung – Reduzierung des Energieverbrauchs, Verringerung der Kohlendioxidemissionen, Verbesserung der Energieeffizienz und/oder Kauf oder Installation erneuerbarer Energien

 

Sie können weitere Punkte sammeln, indem Sie Belege für einen der folgenden drei Punkte mit Ihrer Bewerbung einreichen:

 

5.2.1.4. Messung und Überwachung von Energie und Kohlendioxid.

 

5.2.1.5. Umsetzung von Strategien zur Reduzierung des Energieverbrauchs, zur Verringerung der Kohlendioxidemissionen und zur Verbesserung der Energieeffizienz.

 

5.2.1.6. Kauf oder Installation erneuerbarer Energien.

 

5.2.1.7. Verfolgung von eingebettetem (embodied) Kohlendioxid.

 

5.2.1.8. Elektrifizierung des Transportwesens.

 

5.2.1.9. Elektrifizierung des Betriebs und Modernisierung der elektrischen Infrastruktur.

 

5.2.1.10. Begrenzung des eingebetteten (embodied) Kohlendioxids.

 

5.2.1.11. Kompensation von Restkohlendioxid.

 

5.2.1.12. Verringerung des Wasserverbrauchs.

 

5.2.1.13. Nutzung von Innovationen zur Effizienzmaximierung, Reduzierung von Kohlendioxidemissionen und Energieverbrauch, Maximierung der Elektrifizierung, Ersatz von Energiequellen gegen erneuerbare Energien, Reduzierung des Wasserverbrauchs und/oder Einführung von Geschäftsmodellen für die Kreislaufwirtschaft.

 

5.2.2. Für Lieferanten: Entsprechend folgenden quantitativen und qualitativen Kriterien:

 

5.2.2.1. Quantitative Kriterien

 

(a) Aktive Teilnahme am The Zero Carbon Project

  • CO2-Emissionsbasis und aktuelles Jahr genau über SSPSRM gemeldet
  • Entsprechende Umsatzzahlen, die über SSPSRM genau gemeldet werden
  • Alle anderen Anforderungen des CO2-Footprint-Deklarationsformulars wurden vollständig ausgefüllt
(b) Dekarbonisierung erreicht (öffentlich berichtet) in Übereinstimmung mit dem The Zero Carbon Project
  • Emissionsreduktion (% Reduzierung der CO2-Intensität im Verhältnis zum Umsatz gegenüber dem Ausgangswert) bisher erreicht (weitere Reduzierung bringt mehr Punkte)
  • Öffentliche Berichterstattung (Link angeben)
(c) Ehrgeiziges Reduktionsziel (öffentlich berichtet) in Übereinstimmung mit dem The Zero Carbon Project
  • Emissionsreduktionsziel + nach Jahr
  • Öffentliches Engagement (Link angeben)
 
5.2.2.2. Qualitative Kriterien basierend auf Ihren Beschreibungen von:
 
(a) Der Governance-Mechanismus wurde operationalisiert, um eine erfolgreiche Dekarbonisierung zu erreichen, und die an der Umsetzung beteiligten Teams
  • Referenz: Erläutern Sie die Gremien, die die Aufsicht übernehmen, z. B. Vorstands-/funktionale Ebene, externe Berichterstattung, Integration in den finanziellen Jahresbericht, geprüfte Ergebnisse usw.
(b) Maßnahmen, die unmittelbar zu einer erheblichen Reduzierung von Emissionen geführt haben
  • Referenz: Erläutern Sie die auf Standortebene durchgeführten Maßnahmen, die zur Emissionsreduzierung geführt haben
(c) Geplante künftige Maßnahmen (einschließlich Zeitplan) zur Erreichung des Emissionsreduktionsziels
 
(d) Wie die Dekarbonisierung in den strategischen geschäftlichen Entscheidungsprozess integriert wurde (NUR für die Climate-Defender-Kategorie)
  • Referenz: Beschreiben Sie, ob CO2-Emissionen ein Faktor für wichtige Geschäftsentscheidungen sind, z. B. Lieferantenauswahl, Transportart, Investitionen in neue Anlagen usw.
(e) Jegliche externe Zusammenarbeit zur Erzielung einer Dekarbonisierung
  • Referenz: Geben Sie die Namen der externen Partner an, mit denen Sie zusammengearbeitet haben, um Ihren Weg zur Dekarbonisierung zu unterstützen, und die Art dieser Unterstützung, d. h. was diese Partner getan haben, um Sie zu unterstützen.
(f) Maßnahmen, die umgesetzt werden, um Lieferanten (NUR für die Climate-Defender-Kategorie) in ihre Emissionsreduktion einzubinden.
 

5.3. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und verbindlich.

 

 

6. Preise (Awards)

 

6.1. Die Gewinner erhalten die Preise (Awards) wie folgt:

 

6.1.1. Alle Gewinner auf nationaler, regionaler und globaler Ebene:

  • werden zusammen mit anderen Gewinnern in eine PDF-Broschüre aufgenommen, die auf www.se.com veröffentlicht wird
  • erhalten eine Trophäe und ein Zertifikat
  • Erhalten ein Co-Marketing-Kit, das der Gewinner nutzen kann, um seinen Erfolg auf eigene Kosten über vereinbarte Medien- und soziale Posts zu fördern, vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt 10 unten (z. B. Abzeichen, Logo, Pressemitteilung)
6.1.2. Die globalen Gewinner werden darüber hinaus:
  • von Schneider Electric in eine globale Pressemitteilung, in ein Kundenerfolgsvideo und einen Tier-1-Medienartikel mit einbezogen

 

6.2. Die Auszeichnungen sind ausschließlich zur Nutzung durch den gewinnenden Kontoinhaber bestimmt und dienen seinem Vorteil und dürfen unter keinen Umständen verkauft, übertragen, einer anderen Person angeboten bzw. es darf damit kein Handel getrieben werden.

 

6.3. Die Preise (Awards) haben keinen Barwert und können nicht in Bargeld umgetauscht werden.

6.4. Wenn Ihnen aufgrund Ihrer Teilnahme am Awards-Programm Kosten, Ausgaben, Steuern, Abgaben und/oder andere Verpflichtungen entstehen (einschließlich der Verpflichtungen, die sich aus dem Erhalt oder der Nutzung eines Preises (Awards) oder der Teilnahme an einem Award-Programm ergeben), sind Sie für deren Zahlung und Erfüllung verantwortlich und müssen alle Behörden und Dritte darüber in Kenntnis setzen.

 

7. Vertraulichkeit

 

7.1. Schneider Electric verlangt als Teil Ihrer Bewerbung von Ihnen keine vertraulichen oder sensiblen Informationen in Bezug auf Ihr Unternehmen, Ihre Kunden oder Ihre Lösung.


7.2. Sie müssen sicherstellen, dass Sie gesetzlich das Recht haben, alle in Ihrer Bewerbung angegebenen Informationen zur Verwendung und Offenlegung durch oder im Namen von Schneider Electric gemäß diesen Geschäftsbedingungen aufzunehmen.

7.3. Alle Bewerbungen werden von Schneider Electric und dem Administrator als nicht vertraulich behandelt und können veröffentlicht werden.
 
7.4. Schneider Electric hat das Recht, Ihre Daten und Einzelheiten Ihrer Bewerbung sowie alle nachfolgenden Mitteilungen, die Sie im Rahmen dieses Awards-Programms machen, ohne Einschränkung offenzulegen.
 
7.5. Mit dem Absenden der Bewerbung stimmen Sie zu, dass:-

 

7.5.1. Sie die möglichen Auswirkungen der nicht vertraulichen Natur Ihrer Bewerbung und solcher Mitteilungen und der Tatsache, dass diese nicht als vertrauliche oder geheime Informationen behandelt werden, verstehen.

7.5.2. Schneider Electric und der in seinem Namen handelnde Administrator Ihre Bewerbung, solche Mitteilungen und alle darauf basierenden oder daraus abgeleiteten Dokumente uneingeschränkt verwenden und offenlegen können. Dies umfasst das Recht zur Offenlegung von Informationen.

7.5.3. Sie keinen Anspruch auf Verletzung der Vertraulichkeit gegenüber Schneider Electric oder dem Administrator für die Verwendung oder Offenlegung von Informationen, die Schneider Electric oder dem Administrator im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt werden, geltend machen werden.

7.5.4. Sie auf jegliche Ansprüche in Bezug auf Vertraulichkeit gegenüber Schneider Electric und dem Administrator im Rahmen oder in Verbindung mit der Verwendung und/oder Offenlegung von Informationen, die Sie Schneider Electric oder dem Administrator im Rahmen oder in Verbindung mit Ihrer Bewerbung zur Verfügung stellen, verzichten.
 

8. Geistige Eigentumsrechte

 

8.1 Zustimmung des Teilnehmers: Durch das Absenden einer Bewerbung erklären Sie sich mit den folgenden Bedingungen einverstanden und gewähren Schneider Electric in diesen Geschäftsbedingungen die folgenden eingeschränkten Rechte:

 

8.1.1. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Schneider Electric alle Bilder, Texte, Videos und andere Materialien, die Sie zu einem beliebigen Zweck in einem beliebigen Medium im Rahmen oder in Verbindung mit Ihrer Bewerbung einreichen, für einen unbegrenzten Zeitraum und ohne Bezahlung gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet.

8.1.2. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Schneider Electric Ihren Unternehmens-/Firmennamen, Ihr Konterfei, Bild, Ihre biografischen Informationen, Informationen zu Auszeichnungen (z. B. Auswahl für die nächste Runde und den Preisträger) und alle anderen mit Ihrer Bewerbung übermittelten Daten (einschließlich aller Inhalte und aller erstellten Werke) im Zusammenhang mit dem Awards-Programm in allen Medien oder Formaten weltweit ohne Entschädigung oder weitere Genehmigung von Ihnen verwendet, einschließlich, ohne Einschränkung, der Nennung Ihres Namens durch Schneider Electric auf der Website als Teilnehmer im Awards-Programm und in Werbematerialien für das Awards-Programm.

 

8.1.3. Sie stimmen zu, dass Ihre Einwilligung unbefristet ist und nicht widerrufen werden kann.

 

8.2 Eigentum und geistiges Eigentum

 

8.2.1. Sie gewähren Schneider Electric keine Rechte an bestehenden Patenten im Zusammenhang mit der in Ihrer Bewerbung beschriebenen Technologie oder an Patenten, die für eine zukünftigen Version angemeldet werden könnten.

8.2.2. Schneider Electric kann nach eigenem Ermessen ein Dokument veröffentlichen, das auf Ihrer Bewerbung und/oder davon abgeleiteten Dokumenten basiert, wie z. B. eine Abhandlung, einen Bericht, einen Vortrag oder eine Zusammenfassung. Sie sind einverstanden, mit Schneider Electric zusammenzuarbeiten, um solche Dokumente zu erstellen, einschließlich des Ausfüllens der angeforderten Dokumentation im Zusammenhang mit dem Dokument, wie z. B. die Übertragung von Urheberrechten an Schneider Electric.

8.2.3. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihnen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in sonstigen Beziehungen zum Awards-Programm ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Schneider Electric weder das Recht noch die Lizenz zur Nutzung der Namen, Marken oder Dienstleistungsmarken von Schneider Electric gewährt wird.



 

9. Datenschutz

 

9.1. Mit dem Absenden der Bewerbung erklären Sie sich mit Folgendem einverstanden:

 

9.1.1. Schneider Electric kann alle personenbezogenen Daten verarbeiten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung für die Zwecke dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und gemäß der auf der Website verfügbaren Datenschutzrichtlinie bereitgestellt werden.
 

9.1.2. Schneider Electric kann Ihre personenbezogenen Daten für das Awards-Programm gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen verarbeiten und an Dritte (einschließlich des Administrators) weitergeben.

 

9.1.3. Schneider Electric kann Ihre Daten gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, unserer Datenschutzrichtlinie und gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften in die EU übermitteln und dort verarbeiten lassen.

 

 

10. Medien und PR

 

Sie stimmen zu, dass Sie keinen direkten oder indirekten Kontakt mit den Medien bezüglich des Awards-Programms, Ihrer Bewerbung oder Informationen in Ihrer Bewerbung (einschließlich Ihrer vorgeschlagenen Lösung) aufnehmen, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung der nationalen oder globalen Marketingabteilung von Schneider Electric einzuholen.

 

 

11. Kündigung

 

11.1. Sie können Ihre Teilnahme am Awards-Programm jederzeit kündigen, indem Sie sich unter impactawards.partner@se.com an Schneider Electric wenden.

 

11.2 Schneider Electric kann Ihre Teilnahme am Awards-Programm dauerhaft beenden und Ihre Bewerbung disqualifizieren, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

11.2.1. Sie erfüllen die in Abschnitt 3 genannten Berechtigungskriterien nicht mehr.

 

11.2.2. Sie verstoßen gegen eine der Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

11.2.3. Sie werden insolvent.

 

11.2.4. Sie verhalten sich beleidigend oder anstößig gegenüber Mitarbeitern von Schneider Electric oder dem Administrator oder handeln in einer Weise, die Sie, Schneider Electric, den Administrator oder das Awards-Programm in Verruf bringen könnte.

 

11.2.5. Schneider Electric erfährt von Betrug, Unehrlichkeit oder sonstigem Fehlverhalten im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme am Awards-Programm oder hat diesbezüglich einen begründeten Verdacht.

 

11.2.6. Es hat seit vierundzwanzig (24) Monaten keine Aktivitäten auf dem Konto gegeben.

 

11.2.7. Das Konto ist dauerhaft geschlossen.

 

11.2.8. Wie ansonsten gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässig.


11.3. Wenn Schneider Electric Beweise für Betrug, Unehrlichkeit oder anderes Fehlverhalten erhält oder einholt, haben wir das Recht, Ihre Teilnahme am Awards-Programm mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass Schneider Electric andere Rechte eingeräumt werden.

 

 

11.4. In den oben genannten Fällen hat Schneider Electric auch das Recht, Ihre Bewerbung(en) zu disqualifizieren.

11.5. Schneider Electric kann das Awards-Programm jederzeit und ohne Haftung durch entsprechende Benachrichtigung ohne Angabe von Gründen absagen oder aussetzen. Schneider Electric wird versuchen, eine solche Beendigung oder Aussetzung im Voraus anzukündigen.

11.6. Die Beendigung Ihrer Teilnahme am Awards-Programm aus beliebigem Grund hat keinen Einfluss auf die Bewerbung und Gültigkeit der Abschnitte 8, 9 und 10.

 

12. Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

12.1. Durch Einreichen einer Bewerbung:

 

12.1.1. erklären Sie an diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden.

 

12.1.2. erklären sich damit einverstanden, an alle Entscheidungen von Schneider Electric gebunden zu sein, die verbindlich und endgültig sind.

 

12.1.3. Sie verzichten auf das Recht, Mehrdeutigkeiten oder Fehler in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Awards-Programm geltend zu machen.

 

12.1.4. Sie versichern und garantieren, dass alle von Ihnen bereitgestellten Informationen richtig und vollständig sind und dass Sie das Recht und die Befugnis haben, die Bewerbung einzureichen.

 

 

13. Ethik und Compliance..

 

 

13.1. Sie müssen vermeiden, sich in eine Position zu bringen, oder den Anschein zu erwecken, dass Sie sich in einer Position befinden, die zu einem tatsächlichen oder wahrgenommenen Schaden für den Ruf und/oder die Interessen von Schneider Electric oder eines seiner verbundenen Unternehmen führen kann. Sie müssen daher Ihre Teilnahme am Awards-Programm offenlegen (z. B. dem Kunden, dessen Lösung Gegenstand Ihrer Bewerbung ist):

13.1.1. wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

13.1.2. wenn es einen tatsächlichen oder wahrgenommenen Interessenkonflikt gibt oder geben könnte.

 

13.2. Sie versichern und garantieren Schneider Electric, dass Sie:

 

13.2.1. alle geltenden Antikorruptionsgesetzen einhalten

 

13.2.2. alle entsprechenden Richtlinien, die nach den Antikorruptionsgesetzen erforderlich sind, umsetzen und einhalten.

 

13.2.3. das Awards-Programm auf rechtmäßige und ethische Weise durchführen und daran teilnehmen.

 

13.3. Sie versichern und garantieren Schneider Electric, dass Sie keine Maßnahmen im Zusammenhang mit Ihrer Leistung für und Teilnahme am Awards-Programm ergreifen werden, die gegen geltende Antikorruptionsgesetze verstoßen oder Schneider Electric, seine verbundenen Unternehmen oder deren Vorstände, Direktoren und/oder Mitarbeiter anderweitig dazu veranlassen würden, gegen geltende Antikorruptionsgesetze zu verstoßen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Abgabe von Angeboten, Zahlungen, Zahlungsversprechen oder Genehmigung der Gewährung von Vorteilen (einschließlich der Preise oder anderer Vorteile aus der Teilnahme am Awards-Programm) an eine beliebige Person:

 

13.3.1. um diese Person oder eine beliebige andere Person dazu zu veranlassen oder dafür zu belohnen, dass sie ihre Rolle oder Funktion nicht ordnungsgemäß ausführt.

 

13.3.2. wenn der Gewährung dieses Vorteils dazu führen würde, dass diese Person oder eine beliebige andere Person ihre Rolle oder Funktion nicht ordnungsgemäß ausübt

 

13.3.3. die ansonsten zum Zwecke der unsachgemäßen Erlangung oder Aufrechterhaltung von Geschäften oder eines geschäftlichen Vorteils jeglicher Art genutzt wird.

 

13.4. Zur Vermeidung von Zweifeln erkennen Sie an, dass es streng verboten ist, Personen, einschließlich Kunden, Beamten oder anderen Personen, die an Transaktionen im Zusammenhang mit der Bewerbung oder Ihrer Teilnahme am Awards-Programm beteiligt sind, einen unangemessenen Vorteil anzubieten, zu versprechen, zu gewähren oder zu genehmigen.

13.5. YSie müssen uns unverzüglich über alle bekannten oder vermuteten Verstöße gegen diesen Abschnitt 13 oder die geltenden Antikorruptionsgesetze im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme am Awards-Programm informieren. Diese Mitteilung kann über die Trust Line, die globale Hotline von Schneider Electric für externe Stakeholder, erfolgen. Sie ist abrufbar unter:

 

 
14. Überprüfung
 
Schneider Electric kann Ihre Teilnahme am Awards-Programm auf die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften prüfen. Zu diesem Zweck stellen Sie alle erforderliche Hilfe, Informationen und Dokumente, die vernünftigerweise angefordert werden können, bereit.
 
15. Haftungsbeschränkung
 
15.1. Nichts in diesem Abschnitt 15 hat zum Ziel, jegliche Haftung für eines der folgenden Ereignisse einzuschränken oder auszuschließen:
 
15.1.1. Tod oder Körperverletzung, aufgrund der Fahrlässigkeit von Schneider Electric oder seinen Vertretern.
 
15.1.2. Betrug oder betrügerische falsche Angaben.
 
15.1.3. Schäden oder Entschädigung, soweit diese nach geltendem Recht nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden können.
 
15.2. Verweise auf Haftung in diesem Abschnitt 15 bezeichnen jede Art der Haftung für Schäden bzw. Entschädigung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die vertragliche und außervertragliche Haftung, die sich aus oder in Verbindung mit Ansprüchen in Bezug auf eines der folgenden Ereignisse ergibt („Rechtsansprüche“):”):
 
15.2.1. das Awards-Programm und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 
15.2.2. die Einstellung oder das Aussetzen des Awards-Programms oder Ihrer Teilnahme am Awards-Programm.

15.2.3. Änderungen am Awards-Programm.

15.2.4. die Preise, einschließlich aller Änderungen an den Preisen.
 
15.3. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt 15.1 haftet Schneider Electric nicht für Folgendes:
 
15.3.1. Kosten, entgangene Gewinne oder erwartete Einsparungen.
 
15.3.2. verschwendete Ausgaben oder Arbeitszeit.
 
15.3.3. Verlust der Nutzung oder Beschädigung von Software, Daten oder Informationen.
 
15.3.4. Verlust oder Beeinträchtigung des Geschäfts- oder Firmenwerts.
 
15.3.5. besondere, indirekte oder Folgeschäden (einschließlich von Verlusten oder Beeinträchtigungen der Art, die in den Abschnitten 15.3.1, 15.3.2, 15.3.3 und 15.3.4oben angegeben sind).
 
15.4. Vorbehaltlich Abschnitt 15.1 und ungeachtet Abschnitt 15.3 ist die Gesamthaftung von Schneider Electric für alle Rechtsansprüche in Bezug auf eine einzige Bewerbung auf insgesamt fünfundzwanzig Euro (25 Euro) beschränkt und darf diesen Betrag nicht überschreiten.

15.5. Schneider Electric übernimmt keine Verantwortung für jegliche Handlungen oder Unterlassungen, die sich seiner Kontrolle entziehen.

15.6. Schneider Electric ist der Nutznießer dieses Abschnitts 15 für uns, unsere verbundenen Unternehmen, den Administrator und unsere jeweiligen Führungskräfte, Mitarbeiter, Bediensteten, Vertreter und Lizenznehmer.

15.7. Schneider Electric ist in allen folgenden Fällen von allen Verpflichtungen aus dem Award-Programm freizustellen:
 
15.7.1. Wenn Schneider Electric alle erforderlichen oder empfohlenen Lizenzen, Autorisierungen oder Genehmigungen für den Betrieb des Award-Programms einholen muss und diese nicht eingeholt werden.

15.7.2. Wenn solche Lizenzen, Autorisierungen oder Genehmigungen verweigert oder widerrufen werden.
 
15.7.3. Wenn geltende Gesetze und/oder Vorschriften Schneider Electric an der Erfüllung des Award-Programms hindern würden oder Schneider Electric anderweitig einem Haftungsrisiko gemäß den geltenden Gesetzen und/oder Vorschriften ausgesetzt wäre.
 
15.8. Sämtliche Gewährleistungen, Konditionen und andere Bedingungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind, sind, soweit gesetzlich zulässig, von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.

16. Änderungen am Awards-Programm und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen

16.1. Schneider Electric behält sich das Recht vor, jederzeit und nach unserem alleinigen Ermessen durch eine Mitteilung gemäß Abschnitt 17 eine der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
 
16.1.1. Änderung (durch Änderung, Ergänzung und/oder Löschung) einer beliebigen Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.


16.1.2. Änderung, Unterbrechung, Verschiebung oder Beendigung des Awards-Programms einschließlich seines Zeitplans und der Preise (Awards).

Ihre fortgesetzte Teilnahme am Awards-Programm nach Bekanntgabe solcher Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird als Ihre Annahme und Zustimmung zu den geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Zeitplan des Awards-Programms und den Preisen erachtet. Wenn Sie mit solchen Änderungen nicht einverstanden sind, besteht Ihr einziger und ausschließlicher Rechtsbehelf darin, Ihre Teilnahme am Awards-Programm zu beenden.

16.2. Es liegt in Ihrer Verantwortung, über alle Änderungen gemäß Abschnitt 16.1 auf dem Laufenden zu bleiben. Schneider Electric empfiehlt außerdem, dass Sie die Website regelmäßig besuchen, damit Sie über solche Änderungen auf dem Laufenden bleiben.

16.3. Sie müssen Ihre Angaben im Konto auf dem neuesten Stand halten.

17. Hinweise und elektronische Kommunikation

17.1. Sie erklären sich damit einverstanden, Mitteilungen von Schneider Electric im Zusammenhang mit dem Awards-Programm und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auf elektronischem Wege zu erhalten. Sie erklären sich damit einverstanden, dass diese elektronische Kommunikation allen gesetzlichen Anforderungen an die Schriftform erfüllt.

17.2. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Schneider Electric Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Awards-Programm und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine der folgenden Weisen übermitteln kann:
 
17.2.1. Per E-Mail an den Kontoinhaber (mit der Möglichkeit der Zustellung per Post) unter Verwendung der im Konto angegebenen Kontaktdaten.

17.2.2. Durch Veröffentlichung eines allgemeinen Hinweises auf der Website.

17.2.3. Auf die in den Nutzungsbedingungen des Kontos oder der Website dargelegte Weise.
 
18. Sprache, geltendes Recht und Gerichtsbarkeit
 
18.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Kommunikation zwischen Schneider Electric und Ihnen über diese allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen in der englischen Sprache oder in Ihrer Landessprache nach Wahl von Schneider Electric.

18.2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen französischem Recht. Sie stimmen zu, dass wir versuchen werden, alle Streitigkeiten, die sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, gütlich zu regeln. Wenn dies nicht möglich ist, sind ausschließlich die zuständigen Gerichte von Paris, Frankreich, für die Beilegung solcher Streitigkeiten zuständig.
 
19. Definitionen und Interpretation

19.1. Wir verwenden bestimmte definierte Wörter in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen:
 
19.1.1. “Konto” bezeichnet das Online-Benutzerkonto, das vom Kontoinhaber bei Schneider Electric registriert wurde.

19.1.2. “„Kontoinhaber“" bezeichnet die juristische Person oder das Unternehmen, welche/s das Konto eingerichtet und eine Bewerbung im Rahmen des Awards-Programms eingereicht hat (bzw. in deren/dessen Namen dies geschieht). Der Kontoinhaber wird auch als „Sie“ und „Ihr“ bezeichnet.

19.1.3. “„Administrator“” bezeichnet eine externe Partei – AGORIZE, Anschrift: 34 rue du Faubourg Saint-Antoine, 75012 Paris, FRANKREICH, Telefonnummer: (+33) 01 55 43 79 45 – die die Website hostet und das Awards-Programm im Auftrag von Schneider Electric verwaltet.

19.1.4. “„Verbundene Unternehmen“bedeutet jede Körperschaft, Gesellschaft oder anderen Restträger, die oder der direkt oder indirekt (i) Schneider Electric beherrscht oder (ii) von Schneider Electric beherrscht wird oder (iii) unter gemeinsamer Beherrschung mit Schneider Electric steht, und der Begriff „Beherrschung“ bedeutet im Sinne dieser Definition den direkten oder indirekten Besitz von mehr als fünfzig Prozent (50%) des ausgegebenen Aktienkapitals des Rechtsträgers oder die rechtliche Befugnis, die allgemeine Geschäftsführung der Rechtsträgers zu leiten oder deren Leitung zu veranlassen.

19.1.5. "„Antikorruptionsgesetze“" bezeichnet alle geltenden ausländischen oder inländischen Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption in der jeweils geltenden Fassung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den UK Bribery Act 2010, den US Foreign Corrupt Practices Act 1977, die Sapin II-Gesetze und alle Gesetze, die zur Umsetzung des OECD-Übereinkommens zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Beamter bei internationalen Geschäftsvorgängen bestimmt sind, sowie Gesetze und Verordnungen zur Bekämpfung der Geldwäsche oder der Steuerhinterziehung.

19.1.6. “„Bewerbung“” t in Abschnitt 4 definiert.

19.1.7. “„Preise (Awards)“bezeichnet die in Abschnitt 6 und auf der Website beschriebenen Preise, die den Gewinnern des Awards-Programms zur Verfügung gestellt wurde.

19.1.8. “„Awards-Programm“bezieht sich auf das Schneider Electric Sustainability Impact Awards-Programm für Kunden, Vertriebspartners und Lieferanten.

19.1.9. “„Vertriebspartnerbezeichnet jedes Drittunternehmen, jede Körperschaft oder jede andere juristische Person, die im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit handelt und Mitglied des Schneider Electric Partner-Ökosystems ist, das die folgenden Arten von Unternehmen umfasst, jedoch nicht darauf beschränkt ist: (a) Auftragnehmer, Planungsbüros, EcoXperts, Hausbauer; (b) Distributoren für elektrische und industrielle Automatisierung, Systemintegratoren für Industrieautomatisierung, IT-Partner, Maschinenintegratoren, Erstausrüster, Schalttafelbauer, Systemintegratoren; und (c) ähnliche Kategorien direkter oder indirekter Geschäftskunden von Schneider Electric-Produkten, -Diensten, -Systemen oder -Lösungen.

19.1.10. “„Kunden“:” bezeichnet jedes Drittunternehmen, jede Körperschaft oder jede andere juristische Person, die im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit handelt und das Eigentum an Produkten, Dienstleistungen, Systemen oder Lösungen von Schneider Electric oder einem seiner verbundenen Unternehmen oder autorisierten Wiederverkäufer erwirbt oder das Recht erwirbt, diese zu nutzen.

19.1.11. “„Geistiges Eigentum“oder „IPR“ bezeichnet alle geistigen Eigentumsrechte einschließlich aller folgenden und aller Rechte an, aus oder in Verbindung damit: (a) Verfahren, Designs, Erfindungen und Entdeckungen; (b) Werke der Urheberschaft, Urheberrechte und andere Rechte an Werken der Urheberschaft; (c) Halbleiterschutzrechte, (d) Know-how, Show-how und Geschäftsgeheimnissen auf weltweiter Basis und (e) alle darauf erteilten oder erteilbaren Patente, sowie alle Marken, Handelsnamen oder anderen Formen der Unternehmens- oder Produktidentifikation.

19.1.12. “„Großer Lieferant“bezeichnet einen Lieferanten mit einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. EUR zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Bewerbung.

19.1.13. “„Mittlerer Lieferant“bezeichnet einen Lieferanten mit einem Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. EUR zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Bewerbung.

19.1.14. “„Patente“bezeichnet alle Klassen oder Arten von Patenten (einschließlich unter anderem Originale, Teilungen, Fortsetzungen, Teilfortsetzungen, Erweiterungen oder Neuausgaben) und Anmeldungen für diese Klassen oder Arten von Patentrechten in allen Ländern der Welt.

19.1.15. "„Beamter“" bezeichnet: a) Beamte oder Angestellte einer staatlichen oder staatlich kontrollierten Einrichtung; b) bestellte oder gewählte Beamte oder Angestellte einer lokalen, bundesstaatlichen, regionalen, föderalen oder multinationalen Regierung oder einer Abteilung, Behörde, Einrichtung oder einem Ministerium einer Regierung; c) jede Person, die zwar vorübergehend oder ohne Bezahlung eine öffentliche Stelle innehat, eine öffentliche Stelle, Anstellung oder eine öffentliche Funktion innehat; d) Beamte oder Angestellte einer internationalen öffentlichen Organisation wie der Vereinten Nationen oder der Weltbank; (e) politische Parteien, Parteifunktionäre oder Kandidaten für ein politisches Amt; (f) Justizangestellte; und/oder (g) Mitglieder einer königlichen Familie.

19.1.16. “Schneider Electricbezieht sich auf Schneider Electric Industries SAS, Sitz: 35, rue Joseph Monier, 92500 Rueil Malmaison - FRANKREICH. Rechtsform nach französischem Recht: „société par actions simplifiée“ Höhe des Grundkapitals: 928.298.512,00 Euro. Registriert im Unternehmensregister von Nanterre: RCS 954 503 439 USt-Nummer: FR04954503439

19.1.17. “„Lieferanten“bezeichnet jedes Drittunternehmen, jede Körperschaft oder jede andere juristische Person, die im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit handelt und (a) Waren und/oder Dienstleistungen an Schneider Electric und/oder seine verbundenen Unternehmen liefert; (b) über ein aktives Konto im Schneider Supplier Portal-Supplier Relationship Management (SSP-SRM) Portal verfügt; und (c) aktiv am The Zero Carbon Project teilnimmt, der neuen Initiative von Schneider Electric, die darauf abzielt, mit unseren 1.000 wichtigsten Lieferanten – die 70 % der CO2-Emissionen von Schneider Electric ausmachen - zusammenzuarbeiten, um die CO2-Emissionen ihrer Betriebe bis 2025 zu halbieren. Weitere Informationen zum The Zero Carbon Project) finden Sie auf folgender Website:
https://www.se.com/ww/en/about-us/sustainability/zero-carbon-project.jsp

19.1.18. "„Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezeichnet diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

19.1.19. “„Website“” bezeichnet die Website unter: https://sustainability-impact-awards.se.com/ auf der das Awards-Programm veröffentlicht wird, mit der Möglichkeit für berechtigte Unternehmen und Berufsorganisationen gemäß Abschnitt 3.2.2, ein Konto zu erstellen und am Awards-Programm gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen teilzunehmen.
 
19.2. Verweise aufwir”, “uns” and “unserebeziehen sich auf Schneider Electric.

19.3. Schneider Electric nutzt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für uns, unsere verbundenen Unternehmen, den Administrator und unsere entsprechenden Führungskräfte, Mitarbeiter, Bedienstete, Vertreter und Lizenznehmer.